Schweizerische
Interpretengenossenschaft SIG

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Verwertungs­gesellschaften

Verwertungsgesellschaften sind Einrichtungen, welche Urheber- oder Leistungsschutzrechte treuhänderisch für ihre Mitglieder wahrnehmen und die daraus entstehenden Gelder verteilen.

In der Schweiz sind dies SUISA, SUISSIMAGE, ProLitteris und SSA für die Urheberrechte und SWISSPERFROM für die Leistungsschutzrechte.

Mit einem Klick auf das + Zeichen neben dem Namen der Verwertungsgesellschaft erhalten Sie mehr Informationen zu der jeweiligen Organisation.

Leistungsschutzrechte

SWISSPERFORM

SWISSPERFORM ist die unter staatlicher Aufsicht stehende Verwertungsgesellschaft für die Leistungsschutzrechte (auch verwandte Schutzrechte genannt) in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. SWISSPERFORM stützt sich für ihre Tätigkeit auf eine Bewilligung des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) beziehungsweise auf eine Konzession der liechtensteinischen Regierung.

 

SWISSPERFORM verwertet Zweitnutzungsrechte. Die Gesellschaft macht gegenüber den Nutzern diejenigen Ansprüche der Inhaber von Leistungsschutzrechten geltend, die im Zusammenhang mit Zweitnutzungen von deren Leistungen entstehen.

SWISSPERFORM handelt mit den Nutzern und ihren Verbänden Tarife aus und sorgt dafür, dass die entsprechenden Gelder eingezogen und an die Berechtigten verteilt werden.

SWISSPERFORM bietet auf ihrer Website ein FAQ zu Fragen rund um die Verwertungsgesellschaft sowie einen umfangreichen Download Bereich.

SWISSPERFORM
Kasernenstrasse 23
CH-8004 Zürich

T +41 44 269 70 50

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Urheberrechte

ProLitteris

ProLitteris nimmt die Urheberrechte ihrer Mitgliedern und der Mitglieder ausländischer Schwestergesellschaften wahr. Sie sorgt dafür, dass die Berechtigten für die Verwendung der von ihnen geschaffenen Werke der Literatur und bildenden Kunst ein angemessenes Entgelt erhalten.

ProLitteris handelt mit Nutzern und deren Organisationen (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, Schweizerischer Gewerbeverband, Erziehungsdirektorenkonferenz, economiesuisse, Bankiervereinigung usw.) Tarife aus, in denen die Bedingungen für die Verwendung der Werke (Bücher, Zeitungsartikel, Bilder, Radio- und Fernsehsendungen, Ton- und Bildträger usw.) festgelegt sind. Die von den Nutzern eingezogenen Einnahmen werden anhand der Bestimmungen des Verteilungsreglements nach Abzug des Anteils für die Fürsorge-Stiftung der ProLitteris sowie der Verwaltungskosten an die Mitglieder überwiesen.

Statt einer Mitgliedschaft können interessierte Berechtigte mit ProLitteris auch ein einfaches Mandatsverhältnis eingehen.

ProLitteris
Universitätstrasse 100
CH-8006 Zürich

T +41 43 300 66 15

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SSA - Société Suisse des Acteurs

Die SSA ist eine Genossenschaft von Urheberinnen und Urhebern der Sparten Dramatik, Musikdramatik, Choreografie, Audiovision und Multimedia. Sie schützt die urheberechtlichen Vermögensrechte ihrer Mitglieder in der Schweiz und Liechtenstein und verschafft den Urheberpersönlichkeitsrechten Nachachtung. Sie vermittelt zwischen Werknutzern und Urhebern und leistet Hilfestellung bei Einzelverträgen. Sie setzt sich ein für rechtmässige und faire Vertragsabschlüsse.

Die SSA nimmt Aufführungsrechte, Senderechte, weitere Rechte der öffentlichen Wiedergabe sowie Vervielfältigungsrechte wahr, welche ihr die Urheberinnen und Urheber übertragen haben. Im Rahmen der zwingend kollektiven Verwertung erfüllt sie zudem für ihren Bereich die vom Gesetz den Verwertungsgesellschaften zugewiesenen Aufgaben.

Hauptaufgabe der SSA ist es, die bei der Nutzung der Werke ihrer Mitglieder anfallenden Entschädigungen einzuziehen und an die Urheber/innen resp. Rechtsinhaber weiter zu leiten. Sie setzt sich zudem in allen Bereichen, die für die Werknutzungen relevant sind, für die Interessen ihrer Mitglieder ein und ist in den einschlägigen nationalen und internationalen Organisationen präsent.

Die SSA besitzt einen Kulturfonds, einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung von Mitgliedern in Not und eine Vorsorgeeinrichtung für ihre Mitglieder.

SSA – Société Suisse des Auteurs
Postfach 7463
CH-1002 Lausanne

T +41 21 313 44 55

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SUISA

Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. Über 30’000 Komponisten, Textautorinnen und Musikverleger sind in der 1923 gegründeten Genossenschaft organisiert. Die SUISA zieht für sie Urheberrechtsentschädigungen ein, wenn jemand in der Schweiz und in Liechtenstein ihre Musik öffentlich nutzt. Dank Verträgen mit über 100 Schwestergesellschaften in aller Welt nimmt sie die Rechte von insgesamt zwei Millionen Rechteinhabern wahr. In Zürich, Lausanne und Lugano arbeiten rund 200 Personen für die SUISA.

Die SUISA vertritt die sogenannt “kleinen Rechte”. Zu diesen gehören nicht-theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Sie erteilt ihren Kunden wie Konzertveranstaltern, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw. die Lizenz, damit diese Musik aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen. “Grosse Rechte” wie Opern oder Musicals vertritt die Société Suisse des Auteurs SSA.

Die SUISA bietet auf ihrer Website alle Informationen zum Urheberrecht im Musikbereich und einen umfangreichen Fragen&Antworten-, sowie Download Bereich

SUISA
Bellariastrasse 82
CH-8038 Zürich

T +41 44 485 66 66

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SUISSIMAGE

SUISSIMAGE nimmt die Urheberrechte von Filmurhebern wie Drehbuchautoren und Regisseurinnen sowie von Inhabern von Urheberrechten wie Filmproduzentinnen wahr. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Berechtigten im Rahmen der Kollektivverwertung für die Nutzung ihrer audiovisuellen Werke ein angemessenes Entgelt erhalten.

SUISSIMAGE handelt für die verschiedenen Nutzungen mit den massgebenden Verbänden Tarife aus, in welchen die Nutzungsbedingungen und deren Vergütung festgelegt sind. Gestützt darauf erteilet sie ihren Kunden Lizenzen und zieht die dafür geschuldeten Entschädigungen ein. In diesem Sinne ist sie Bindeglied zwischen den Nutzern von audiovisuellen Werken einerseits und den Berechtigten an diesen Filmen andererseits.

SUISSIMAGE betreibt ein Monitoring über die effektiven Nutzungen ihres Repertoires und gleicht diese Daten mit ihrer Werkdatenbank ab, in welcher über eine Million audiovisueller Werke mit den Berechtigten daran registriert sind. Auf diese Weise lassen sich die eingenommenen Vergütungen einfach und eindeutig an die Berechtigten verteilen.

SUISSIMAGE
Neuengasse 23
Postfach
CH-3001 Bern

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