Informationen zu den Gesuchen
Was wird unterstützt?
Die Stiftung unterstützt professionelle Künstlerinnen und Künstler durch Beiträge für Live-Darbietungen und Tourneen im In- und Ausland.
Was wird nicht unterstützt?
- CD Produktionen
- Kompositionsaufträge
- Instrumentenkäufe
- Schriften oder Schriftenreihen
- Projekte aus dem Gebiet der bildenden Künste
- Stipendien für Ausbildungen
Einschränkungen
- Grossprojekte, Festivals und Veranstaltungen werden nur ausnahmsweise gefördert
- Der maximal gesprochene Betrag pro Gesuch beträgt CHF 5'000.-
Voraussetzungen
Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein oder die schweizerische oder liechtensteinische Staatsangehörigkeit.
Das Gesuch muss elektronisch auf der Folgeseite "Eingabe Gesuche" eingereicht werden. Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet. Zur Vollständigkeit gehören alle darin geforderten Beilagen:
- Projektbeschrieb
- detailliertes Budget
- evtl. Medienberichte
Diese Files müssen als .docx, .xlsx oder .pdf formatiert sein und bei der Eingabe der Gesuche hochgeladen werden.
Bitte schicken Sie uns keine Unterlagen in Papierform. Das kostet Sie nur Geld und Arbeit und bei uns landet es umgehend im Altpapier.
Zum besseren Verständnis der künstlerischen Leistung der Gesuchsteller bevorzugen wir die Angabe von Links im Projektbeschrieb, damit wir vergangene Produktionen im Internet sehen und hören können. Falls nicht vorhanden, können Sie uns auch Ton- oder Bildträger zuschicken.
Das Projekt muss bis spätestens Ende Oktober des Jahres nach der Gesuchstellung abgeschlossen sein.
Administratives
- Die Eingabefrist dauert jeweils vom 1. Januar - 30. November (Poststempel) des laufenden Jahres
- Es wird keine Empfangsbestätigung verschickt
- Die Verarbeitung eines Gesuches kann bis zu 4 Monaten dauern. Im Durchschnitt wird der Beschluss ca. 3 Monate nach Gesuchseingang kommuniziert. Der Beschluss wird ausschliesslich via E-Mail mitgeteilt
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung
- Bei personellen Veränderungen in der Projektleitung muss der Wechsel und die Übergabe des Projektes von beiden Parteien schriftlich per Post mit Originalunterschrift bestätigt werden
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel per Ende des Monats nach Erhalt der Abschlussrechnung mit ausgefülltem Einzahlungsschein und einem Pressespiegel des Projekts. Bitte vergessen Sie nicht die Referenznummer anzugeben, da ansonsten keine Auszahlung erfolgen kann