Die Stiftung für Interpreten

Die Schweizerische Interpretenstiftung SIS wurde am 8. April 1988 von der Schweizerischen Interpretengesellschaft SIG gegründet. Seit 1993 wird sie regelmässig aus Geldern von Swissperform (Art. 48 Abs. 2 URG, Abzug für kulturelle und soziale Zwecke) gespiesen.

 

Stiftungszweck ist die Förderung von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern im Sinne von Art. 33 URG.

 

Tätigkeitsbereiche

Die Schweizerische Interpretenstiftung nimmt ihre Aufgabe durch folgende Tätigkeiten wahr:

  • Finanzielle Unterstützung von Live-Darbietungen und Gastspielreisen im Ausland von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern. Diese Förderung kann durch ein Gesuch bei der SIS beantragt werden: Informationen zu Gesuchen
  • Finanzielle Unterstützung von Symposien und Weiterbildungskursen im Bereich der Gesundheitsfürsorge von ausübenden Künstlern
  • Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Entscheidungsgremien, Gewerkschaften und Institutionen um Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit ausübender Künstler und Künstlerinnen zu treffen
  • Beratung und Unterstützung von in Not geratenen, ausübenden Künstlerinnen und Künstlern sowie deren Angehörige, z. B. durch Gewährung von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen oder finanziellen Überbrückungshilfen und durch Verhandeln mit Gläubigern
  • Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung und Linderung der Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten durch Gewährung von Rechtsschutz, das Führen von Musterprozessen, Unterstützung von Symposien, Publikationen und Veranlassen von Gutachten
  • Unterstützung bei der Umschulung von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern, welche aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen


Die Stiftungsurkunde und das Verwaltungsreglement finden Sie in den Downloads

Schweizerische Interpretenstiftung SIS, Kasernenstrasse 15, CH - 8004 Zürich, Tel. +41 43 322 10 60,  E-Mail