Verschiebe nicht auf morgen…

Einsenden Meldeformular (Ordentliche Verteilung)

Das Meldeformular ist bis spätestens am 31. Juli des auf die Nutzung folgenden Jahres einzusenden.
Beispiel: Die Darbietung war im Jahr 2011. Diese kann bis am 31.7.2012 gemeldet werden.
Bei allfälliger Verspätung kann die Meldung erst in der Nachverteilung berücksichtigt werden.
Bei der ordentlichen Verteilung wird ein Reservetopf von mindestens 20 Prozent für Nachmeldungen gebildet. 

Nachmeldungen (Nachverteilung)

Ausübende, welche ihre Meldungen nicht innerhalb oben genannter Frist angemeldet haben und deshalb nicht an der ordentlichen Verteilung beteiligt waren, können noch bis zum 31. Juli des fünften auf die Nutzung folgenden Jahres eine Beteiligung am Reservetopf geltend machen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Beispiel: Die Darbietung war am im Jahr 2008. Diese kann bis am 31.7.2013 noch nachgemeldet werden.

Abrechnung ordentliche Verteilung

Die Auswertung und Abrechnung erfolgt jeweils bis im Dezember des Folgejahres.
Beispiel: Die Darbietung aus dem Jahr 2011 werden im Jahr 2012 ausgewertet und die Abrechnung erfolgt im Dezember 2012.

Abrechnung Nachverteilung

Die Auswertung und Abrechnung erfolgt jeweils bis im Dezember des fünften auf die Nutzung folgenden Jahres.
Beispiel: Die Darbietung aus dem Jahr 2008 werden im Jahr 2013 ausgewertet und die Abrechnung erfolgt im Dezember 2013.

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