|
Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG wurde 1953 gegründet, mit dem Ziel, die Rechte der ausübenden Künstlerinnen und Künstler in der nationalen und internationalen Gesetzgebung zu verankern und zu stärken. Sie ist als Genossenschaft organisiert und erstrebt keinen Gewinn.
Zweck der Genossenschaft ist - unter Berücksichtigung der allgemeinen Interessen der Gesamtheit der ausübenden Künstlerinnen und Künstler - die Geltendmachung sowie die Verwaltung der Rechte ihrer Mitglieder und ausnahmsweise Dritter, soweit diese Rechte mit der Herstellung, der Verbreitung und der Verwendung von Ton- , Bild- oder Tonbild-Trägern oder mit der radiophonischen oder ähnlichen Verwendung ihrer Darbietungen zusammenhängen und nicht nach Bundesrecht durch Swissperform wahrzunehmen sind.
Ein zweiter Hauptzweck der SIG ist die kollektive Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der ausübenden Künstler und Künstlerinnen in den konzessionierten Verwertungsgesellschaften. Sie kann in deren Auftrag auch Aufgaben im Bereich der Dokumentation von Rechten und der Verteilung von Verwertungserlösen an die ausübenden Künstler und Künstlerinnen bzw. deren kulturelle und soziale Einrichtungen übernehmen.
Die SIG vertritt über 2000 individuelle Interpretinnen und Interpreten sowie mehr als 20 Mitgliederverbände.
|