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Schweizerische Interpretenstiftung --> Informationen Gesuche
Informationen zu den Gesuchen
 

1. Was wird unterstützt?
Die Stiftung unterstützt professionelle Künstlerinnen und Künstler durch:
• Defizitgarantien für Live-Darbietungen und Tourneen im In- und Ausland
• Stipendien für Ausbildungen im Bereich der klassischen Musik

2. Was wird nicht unterstützt?
• CD Produktionen
• Kompositionsaufträge
• Instrumentenkäufe
• Festivals und Veranstaltungen
• Schriften oder Schriftenreihen
• Projekte aus dem Gebiet der bildenden Künste

3. Einschränkungen
• Grundstudien werden nur in der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein finanziert. Die Gesuchsteller sollten bei Beginn des Studiums nicht älter als 20 Jahre alt sein.
• Beiträge an den Besuch von Meisterkursen werden in der Regel nur bis zu einem Alter von 25 Jahren ausgerichtet.
• Schulgelder für die Ausbildung von höchstbegabten und bedürftigen Musikerinnen und Musiker im Bereich der klassischen Musik können übernommen werden. Es werden nur Schulkosten unterstützt aber keine Lebenshaltungskosten.
• Grossprojekte werden nur ausnahmsweise gefördert.
• Die Beiträge der Stiftung übersteigen pro Einzelfall nur sehr selten CHF 5'000.

4. Voraussetzungen
Vorbedingung ist Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein oder die schweizerische oder liechtensteinische Staatsangehörigkeit.

Das Gesuch muss schriftlich per Post eingereicht werden. Es werden nur vollständige Gesuche verarbeitet. Zur Vollständigkeit gehört das Formular für Gesuchsteller sowie alle darin geforderten Beilagen. Dies sind:
• Projektbeschrieb
• Lebenslauf
• detailliertes Budget
• ausgefüllter Einzahlungsschein
• Referenzschreiben und Zeugnisse (nur für Ausbildung)

Zum besseren Verständnis der künstlerischen Leistung der Gesuchsteller wünschen wir vorzugsweise Angaben von Links mittels denen wir vergangene Produktionen im Internet sehen können. Falls nicht vorhanden können die Gesuchsteller gerne auch Ton- oder Bildträger beilegen.

5. Administratives
• Die Eingabefrist dauert jeweils vom 1.1. - 30. November (Poststempel) des laufenden Jahres.
• Es wird keine Empfangsbestätigung verschickt.
• Die Verarbeitungszeit eines Gesuches kann bis zu 4 Monaten dauern. Im Durchschnitt wird der Beschluss ca. 3 Monate nach Gesuchseingang kommuniziert. Der Beschluss wird via Mail oder Briefpost mitgeteilt.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
• Bei personellen Veränderungen in der Projektleitung muss der Wechsel und die Übergabe des Projektes von beiden Parteien schriftlich per Post mit Originalunterschrift bestätigt werden.

Da, mit Ausnahme der Ausbildungen, nur Defizitgarantien gesprochen werden, findet keine Vorauszahlung der Mittel statt. Die Defizitgarantie wird nur im Falle einer defizitär ausgefallenen Abschlussbilanz und nach Eingang des Abschlussberichts, dem Abschlussbudget, Presseberichten und einem korrekt ausgefüllten Einzahlungsschein ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel per Ende Monat.

Formular für Gesuchsteller

Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt* und abgespeichert werden. Drucken Sie eine Version aus und senden Sie uns diese unterschrieben mit dem Gesuch zu.
Sie vereinfachen uns die Arbeit, wenn Sie und das elektronische Formular zusätzlich per E-Mail zuschicken.

*Dazu benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader

Gesuche ohne beiliegendem und unterschriebenem Formular werden nicht bearbeitet.

Bitte achten Sie darauf bei Fragen oder Korrespondenzen zu einem Gesuch die entsprechende Referenznummer zu vermerken.

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