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Schweizerische Interpretenstiftung --> Über die Stiftung
Über die Stiftung
 

Die Schweizerische Interpretenstiftung SIS wurde am 8. April 1988 von der Schweizerischen Interpretengesellschaft SIG gegründet. Seit 1993 wird sie regelmässig aus Geldern der Swissperform (Art. 48 Abs. 2 URG, Abzug für kulturelle und soziale Zwecke) gespiesen.

Stiftungszweck ist die Förderung von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern im Sinne von Art. 33 URG, die ihre Tätigkeit als Beruf ausüben oder sich noch in der Ausbildung für einen solchen Beruf befinden.

Tätigkeitsbereiche
Die Schweizerische Interpretenstiftung nimmt ihre Aufgabe durch folgende Tätigkeiten war:

• Finanzielle Unterstützung von Live-Darbietungen und Gastspielreisen im Ausland von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern
• Beiträge an die Aus- und Weiterbildung im Bereich der klassischen Musik.
Diese Förderung kann durch ein Gesuch bei der SIS angefragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Informationen zu Gesuchen.

• Finanzielle Unterstützung von Symposien und Weiterbildungskursen im Bereich der Gesundheitsfürsorge von ausübenden Künstlern.
• Einsitz und Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Entscheidungsgremien, Gewerkschaften und Institutionen um Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit ausübender Künstler und Künstlerinnen zu treffen.
• Beratung und Unterstützung von in Not geratenen ausübenden Künstlerinnen und Künstlern sowie deren Angehörige, z. B. durch Gewährung von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen oder finanziellen Überbrückungshilfen und durch Verhandeln mit Gläubigern.
• Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung und Linderung von Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten der ausübenden Künstler und Künstlerinnen, durch Gewährung von Rechtsschutz, führen von Musterprozessen, Unterstützung von Symposien, Publikationen und Veranlassen von Gutachten.
• Unterstützung bei der Umschulung von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern, welche aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen.

Die Stiftungsurkunde und das Verwaltungsreglement finden Sie in den Downloads.

> Informationen zu Gesuchen

 

 
 
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