Verteilung Darbietungen in Spiel- und Fernsehfilmen (TV-Nutzungen)
Diese Verteilung funktioniert nach einem automatischen System. Ausübende Künstler, die bei solchen Aufnahmen mitgewirkt haben, welche von auszuwertenden TV-Stationen genutzt wurden, haben Anspruch auf eine Vergütung. Es werden berücksichtigt:
- Darsteller in Filmen, Serien und Sitcoms
- Synchronsprecher in Filmen, Serien und Sitcoms
Die Verteilung dieser Vergütungen wird durch SWISSPERFORM wahrgenommen.
Hier finden Sie die Details zur Verteilung Darsteller in Spiel- und Fernsehfilmen.
Übrige audiovisuelle Darbietungen (TV-Nutzungen)
Diese Verteilung funktioniert nach dem Meldesystem. Ausübende Künstler, die bei solchen Aufnahmen mitgewirkt haben, welche von auszuwertenden TV-Stationen genutzt wurden, haben Anspruch auf eine Vergütung. Es werden berücksichtigt:
- Konzertübertragungen, Theater-, Kabarett- und Tanzproduktionen
- Künstlerische Darbietungen in TV-Shows oder ähnlichen Formaten
- Tanz und Schauspielerleistungen in Videoclips
- Schauspielerleistungen in Werbespots, Signeten
- Sprecher und Synchronsprecher in Dokumentarfilmen oder Beiträgen mit Dokumentarfilm-Charakter und Zeichentrickfilmen
- Sprecher und Synchronsprecher in Werbespots, Signeten
- Darbietungen der Volkskunst
Hauptkriterium für die Verteilung ist die Sendedauer nach Minuten eines interpretierten Werkes im TV. Jedoch werden Beiträge von unter einer Minute in der Verteilung nicht berücksichtigt. Bei Spots und Signeten ist die Anzahl produzierter Spots für die Berechnung massgebend. Die Details dieser Beteiligung bestimmt das Verteilreglement SWISSPERFORM.
Diese Nutzungen sind leider nicht (oder nur lückenhaft) in Sendelisten der TV-Stationen erfasst und können nicht mit Werkdatenbanken elektronisch abgeglichen werden. Deshalb müssen diese Darbietungen von den Interpreten jährlich gemeldet werden, damit die Verteilung vorgenommen werden kann.
Sämtliche Sendemeldungen können online eingegeben werden. Den Link zum Online-Formular finden Sie hier.
Falls Sie in der Vergangenheit ein „eigenes Meldesystem“ entwickelt haben (Excel-Tabelle, Ordner mit Belegen, Auflistung per Mail etc.), brauchen Sie daran nichts ändern. In den Meldungen müssen nur dieselben Informationen enthalten sein wie im Online-Formular verlangt.
Bei Sprecherleistungen in Dokumentarfilmen oder Beiträgen mit Dokumentarfilmcharakter und Schauspielerleistungen in Doku-Fiction handelt es sich um Sendungen wie z.B. Fernweh Karibik, Auf und davon, Tatort Matterhorn oder Drama am Gauligletscher. Auch Sprecherleistungen in “kleinen” Trickfilmen wie Kater Miro, Martin Morge oder Gigglibug (Guetnachtgschichtli) fallen in diesen Bereich.
Die Verteilung der Vergütungen für Synchronsprecher, Erzähler und Audiodeskriptoren aus der Nutzung von Spiel- und Fernsehfilmen sowie Sitcoms und Serien wird durch SWISSPERFORM wahrgenommen.
Verteilung Musik auf Tonbildträgern (TV-Nutzungen)
Diese Verteilung funktioniert sowohl nach dem Meldesystem als auch einem automatischen System (je nach TV-Sendung). Ausübende Künstler, die bei solchen Aufnahmen mitgewirkt haben, welche von auszuwertenden TV-Stationen genutzt wurden, haben Anspruch auf eine Vergütung. Es werden berücksichtigt:
- Musik (Score-Music) auf der Tonspur von Tonbildträgern
- Musik ab Handelstonträgern auf der Tonspur von Tonbildträgern
- Library-Music auf der Tonspur von Tonbildträgern
- Musik in TV-Spots, Signete
Hauptkriterium für die Verteilung ist die Sendedauer nach Minuten eines interpretierten Werkes im Radio und TV. Jedoch werden Beiträge von unter einer Minute in der Verteilung nicht berücksichtigt. Bei Spots und Signeten ist die Anzahl produzierter Spots für die Berechnung massgebend. Die Details dieser Beteiligung bestimmt das Verteilreglement SWISSPERFORM.
Die Nutzung von Musik auf der Tonspur von bei Suissimage registrierten Tonbildträgern muss von den Interpreten einmal gemeldet werden. Anschliessend funktioniert sie automatisch. Dabei handelt es sich um Musik in Spiel- und Fernsehfilmen, Serien, Sitcoms und grossen Trickfilmen wie z.B. Molly Monster oder Titeuf. Vermehrt sind auch DOK-Filme registriert.
Die Nutzungen von Musik auf der Tonspur von übrigen Tonbildträgern und von Musik in TV-Spots sind leider nicht (oder nur lückenhaft) in Sendelisten der TV-Stationen erfasst und können nicht mit Werkdatenbanken elektronisch abgeglichen werden. Deshalb müssen diese Darbietungen von den Interpreten jährlich gemeldet werden, damit die Verteilung vorgenommen werden kann.
Dabei handelt es sich um Musik in Eigenproduktionen der Sendestationen wie z.B. SF bi de Lüt, Auf und davon, Temps présent, Un air de famille etc. Auch Musik in “kleinen” Trickfilmen wie Kater Miro, Martin Morge oder Gigglibug (Guetnachtgschichtli) fällt in diesen Bereich.
Als Interpret müssen Sie sich nicht darum kümmern, ob ein Werk bei Suissimage registriert ist. Melden Sie die Nutzung mit möglichst genauen Angaben. Dann überprüfen wir die Zuordnung.
Sämtliche Sendemeldungen können online eingegeben werden. Den Link zum Online-Formular finden Sie hier.
Falls Sie in der Vergangenheit ein „eigenes Meldesystem“ entwickelt haben (Excel-Tabelle, Ordner mit Belegen, Auflistung per Mail etc.), brauchen Sie daran nichts ändern. In den Meldungen müssen nur dieselben Informationen enthalten sein wie im Online-Formular verlangt.
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