Schweizerische
Interpretengenossenschaft SIG

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Melde-
formular
Online

FAQ Verteilung

Allgemeines

Bei SWISSPERFORM muss man seine Tonträger (Diskografie) oder seine Darbietungen in Spiel- und Fernsehfilmen, Serien oder Sitcoms (Filmografie) einmal melden. Die Sendeunter-nehmen sind in diesen Bereichen zu Sendemeldungen verpflichtet, die man dann mit Werkdatenbanken «matchen» kann. So können die Nutzungen automatisch abgerechnet werden.

In den Bereichen, die von der SIG abgerechnet werden, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung der Sendenternehmen Sendemeldungen zu führen. Deshalb gibt es keine Datenbanken, die eine vollständige und automatisierte Verteilung ermöglichen würden. Darum müssen die Nutzungen jährlich neu gemeldet werden.

Nachfragen beim Produzenten der entsprechenden Sendung ist oft das Einfachste. Eine kurze Suche im Web ist oft auch sehr hilfreich. Sollten Sie keine Angaben haben oder finden, bitten wir Sie trotzdem, Ihre Leistung bzw. die Aufnahme zu melden. Wir versuchen zu helfen. Falls es auch uns nicht gelingt Angaben dazu zu finden, können wir die Meldung leider nicht verwerten.

Nein. Für reine Online-Nutzungen hat SWISSPERFORM noch keine Tarifeinnahmen und kann für solche Nutzungen auch keine Vergütungen abrechnen. Werden Darbietungen in verschiedenen Medien genutzt (z.B. Werbespots), so können die Nutzungen in Radio und TV anteilsmässig berücksichtigt werden.

Im Phonobereich (Radio-Nutzungen) wird unterschieden zwischen musikalischen Darbietungen (Konzertaufnahmen) und Darbietungen von Sprecher*innen oder Musiker*innen in Hörspielen, Lesungen, Werbespots, Jingles o.ä. Insofern ist das Ausfüllen des Online-Formulars sehr einfach.

Im Audiovisionsbereich (TV-Nutzungen) ist es etwas komplizierter. Zur genaueren Eingrenzung welcher Kategorie Sie angehören und wie da vorzugehen ist, finden Sie nachfolgend einige Beispiele:

Schauspieler- und Sprecherleistungen

Hier reicht es, wenn Sie SWISSPERFORM melden, um welchen Film es sich handelt und welche Rolle Sie darin gespielt haben. Dazu füllen Sie das Online-Formular aus. Bei der Mitwirkung in einer Serie ist es wichtig, die Episode/Folge zu vermerken. Ausstrahlungsdaten müssen Sie nicht melden, dafür liegen Sendemeldungen vor.

Synchronsprecherleistungen in Filmen und Serien werden von SWISSPERFORM abgerechnet. Melden Sie SWISSPERFORM, um welchen Film es sich handelt und welche Rolle Sie darin synchronisiert haben. Dazu füllen Sie das Online-Formular aus. Bei der Mitwirkung in einer Serie ist es wichtig, die Episode/Folge zu vermerken. Ausstrahlungsdaten müssen Sie nicht melden, dafür liegen Sendemeldungen vor.

Zeichentrickfilme werden in der Regel von der SIG abgerechnet werden. Melden Sie der SIG, um welchen Trickfilm es sich handelt und welche Rolle Sie darin synchronisiert bzw. gesprochen haben. Dazu füllen Sie das Online-Formular aus. Bei der Mitwirkung in einer Zeichentrickserie ist es wichtig, die Episode/Folge zu vermerken.

Der Sketch ist eine schauspielerische Darbietung, die mit dem Online-Formular bei der SIG gemeldet werden kann. Dasselbe gilt für künstlerische Darbietungen von Einzelkünstler*innen oder Gruppen aus den Sparten Musik, Theater, Kabarett oder Tanz. Der Sketch ist jedoch nur Teil einer Sendung und als Sendedauer gilt nicht die Dauer der gesamten TV-Show, sondern nur diejenige des Sketchs. Bitte geben Sie die genaue Minutage der Darbietung an.

Sprecherleistungen in Dokumentarfilmen oder Beiträgen mit Dokumentarfilm-Charakter können bei der SIG gemeldet werden. Verwenden Sie dazu das Online-Formular.

NICHT gemeldet werden können:

  • Sprecherleistungen bei TV-Magazinen, Reportagen oder ähnlichen Sendeformaten
  • Sprecherleistungen bei News- und Informationssendungen
  • Sprecherleistungen bei Dauerwerbesendungen
  • Moderationen allgemein
  • Interviews und Talksendungen

Musikalische Darbietungen, Theater, Kabarett, Tanz

Dies ist eine Aufzeichnung und Sendung eines Live-Events und kann mit dem Online-Formular bei der SIG gemeldet werden. Fragen Sie beim Produzenten der Sendung nach, wann und wo das Konzert gesendet wird/wurde (z.B. «8×15, Potzmusig, Openair Gampel etc.»). Bitte geben Sie die genaue Minutage des Auftrittes an. Es geht nicht um die Gesamtdauer der Sendung.

Werbung

Künstlerische Darbietungen in einem Werbespot sind mit dem Online-Formular als TV-Spot zu melden. Dies gilt auch für Ausschnitte von Konzerten, Tanz-, Kabarett- oder Theaterproduktionen, die für Werbespots genutzt werden.

Verwenden Sie das Online-Formular. Geben Sie in den entsprechenden Feldern an, bei wem, wann, wie viele Spots/Jingles produziert wurden. Sendedaten sind hier nicht erforderlich.

Verwenden Sie das Online-Formular für TV-Spots. Geben Sie in den entsprechenden Feldern an, bei wem, wann, wie viele Spots/Jingles produziert wurden und wählen Sie die Funktion «Sprecher». Sendedaten sind hier nicht erforderlich.

Filmmusik

Musik auf der Tonspur von Tonbildträgern (Score-Music), Musik ab Handelstonträgern auf der Tonspur von Tonbildträgern und Musik ab nicht kommerziellen Tonträgern auf der Tonspur von Tonbildträgern (Library Music) kann bei der SIG gemeldet werden. Verwenden Sie dazu das Online-Formular. Das gilt auch für Musik in TV-Spots, Jingles etc.

Auch wenn der Film noch nicht im TV gesendet wurde, können Sie ihre Leistung bereits melden und wir werden diese in einer Datenbank erfassen. Es ist anzunehmen, dass der Film erst Monate oder Jahre später im TV laufen wird, Sie jedoch nichts von der Ausstrahlung wissen. In Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE werden jährlich die Ausstrahlungen der Filme nachverfolgt und allfällige Sendungen automatisch abgerechnet.

Musik ab Handelstonträgern, die in einer audiovisuellen Produktion verwendet wird, kann bei der SIG gemeldet werden. Verwenden Sie dazu das Online-Formular. Falls Sie gleichzeitig Komponist (Urheber) und Interpret sind können Sie uns als Belege auch die SUISA-Listen zukommen lassen.