Schweizerische
Interpretengenossenschaft SIG

Kasernenstrasse 15
CH-8004 Zürich
Tel. +41 43 322 10 60
info@interpreten.ch

Melde-
formular
Online

Phono (Radio)

Verteilung Handelstonträger und Musikvideos (Radio- und TV-Nutzungen)

Diese Verteilung funktioniert nach einem automatischen System. Ausübende Künstler, die bei solchen Aufnahmen mitgewirkt haben, welche von auszuwertenden Radio-und TV-Stationen genutzt wurden, haben Anspruch auf eine Vergütung. Es werden berücksichtigt:

  • Musik ab Handelstonträgern (Radio-Nutzungen)
  • Musik in Videoclips (TV-Nutzungen)

Die Verteilung dieser Vergütungen wird durch SWISSPERFORM wahrgenommen.

Hier finden Sie die Details zur Handelstonträger- und Videoclip-Verteilung.

Verteilung nicht im Handel erhältlicher Tonträger und Livedarbietungen (Radio-Nutzungen)

Diese Verteilung funktioniert nach dem Meldesystem. Ausübende Künstler, die bei solchen Aufnahmen mitgewirkt haben, welche von auszuwertenden Radio-Stationen genutzt wurden, haben Anspruch auf eine Vergütung. Es werden berücksichtigt:

  • Konzertübertragungen
  • Eigenaufnahmen der Radio-Sender
  • Sprecherleistungen sowie Musikdarbietungen bei Hörspielen
  • Sprecherleistungen sowie Musikdarbietungen in Werbespots, Jingles und Signeten
  • Darbietungen der Volkskunst

Hauptkriterium für die Verteilung ist die Sendedauer nach Minuten eines interpretierten Werkes im Radio. Jedoch werden Beiträge von unter einer Minute in der Verteilung nicht berücksichtigt. Bei Spots und Signeten ist die Anzahl produzierter Spots für die Berechnung massgebend. Die Details dieser Beteiligung bestimmt das Verteilreglement SWISSPERFORM.

Diese Nutzungen sind leider nicht (oder nur lückenhaft) in Sendelisten der Radiostationen erfasst und können nicht mit Werkdatenbanken elektronisch abgeglichen werden. Deshalb müssen diese Darbietungen von den Interpreten jährlich gemeldet werden, damit die Verteilung vorgenommen werden kann.

Sämtliche Sendemeldungen können online eingegeben werden. Den Link zum Online-Formular finden Sie hier.

Falls Sie in der Vergangenheit ein „eigenes Meldesystem“ entwickelt haben (Excel-Tabelle, Ordner mit Belegen, Auflistung per Mail etc.), brauchen Sie daran nichts ändern. In den Meldungen müssen nur dieselben Informationen enthalten sein wie im Online-Formular verlangt.

Verteilung Musik auf Tonbildträgern (TV-Nutzungen)

Diese Verteilung funktioniert sowohl nach dem Meldesystem als auch einem automatischen System (je nach TV-Sendung). Ausübende Künstler, die bei solchen Aufnahmen mitgewirkt haben, welche von auszuwertenden TV-Stationen genutzt wurden, haben Anspruch auf eine Vergütung. Es werden berücksichtigt:

  • Musik (Score-Music) auf der Tonspur von Tonbildträgern
  • Musik ab Handelstonträgern auf der Tonspur von Tonbildträgern
  • Library-Music auf der Tonspur von Tonbildträgern
  • Musik in TV-Spots, Signete

Hauptkriterium für die Verteilung ist die Sendedauer nach Minuten eines interpretierten Werkes im Radio und TV. Jedoch werden Beiträge von unter einer Minute in der Verteilung nicht berücksichtigt. Bei Spots und Signeten ist die Anzahl produzierter Spots für die Berechnung massgebend. Die Details dieser Beteiligung bestimmt das Verteilreglement SWISSPERFORM.

Die Nutzung von Musik auf der Tonspur von bei Suissimage registrierten Tonbildträgern muss von den Interpreten einmal gemeldet werden. Anschliessend funktioniert sie automatisch. Dabei handelt es sich um Musik in Spiel- und Fernsehfilmen, Serien, Sitcoms und grossen Trickfilmen wie z.B. Molly Monster oder Titeuf. Vermehrt sind auch DOK-Filme registriert.

Die Nutzungen von Musik auf der Tonspur von übrigen Tonbildträgern und von Musik in TV-Spots sind leider nicht (oder nur lückenhaft) in Sendelisten der TV-Stationen erfasst und können nicht mit Werkdatenbanken elektronisch abgeglichen werden. Deshalb müssen diese Darbietungen von den Interpreten jährlich gemeldet werden, damit die Verteilung vorgenommen werden kann.

Dabei handelt es sich um Musik in Eigenproduktionen der Sendestationen wie z.B. SF bi de Lüt, Auf und davon, Temps présent, Un air de famille etc. Auch Musik in “kleinen” Trickfilmen wie Kater Miro, Martin Morge oder Gigglibug (Guetnachtgschichtli) fällt in diesen Bereich.

Als Interpret müssen Sie sich nicht darum kümmern, ob ein Werk bei Suissimage registriert ist. Melden Sie die Nutzung mit möglichst genauen Angaben. Dann überprüfen wir die Zuordnung.

Sämtliche Sendemeldungen können online eingegeben werden. Den Link zum Online-Formular finden Sie hier.

Falls Sie in der Vergangenheit ein „eigenes Meldesystem“ entwickelt haben (Excel-Tabelle, Ordner mit Belegen, Auflistung per Mail etc.), brauchen Sie daran nichts ändern. In den Meldungen müssen nur dieselben Informationen enthalten sein wie im Online-Formular verlangt.

Länder und Sender

Phono (Radio)

Schweiz
Deutschland
Frankreich
Österreich
Niederlande
Schweden
Irland
Slowakei
Tschechien
Ungarn
Kroatien
Litauen
Griechenland
Uruguay

Audiovision (TV)

Schweiz
Deutschland
Frankreich
Österreich
Niederlande

thumbnail of Sender_2017

Sender 2023
PDF [61 KB]