Schweizerische
Interpretengenossenschaft SIG

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CH-8004 Zürich
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Melde-
formular
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Radio-Nutzung (Phono-Verteilung)

Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von Live- Darbietungen und nicht im Handel erhältlichen Tonträgern.

Diese Verteilung funktioniert nach dem Meldesystem. Ausübende (Musiker, Sänger, Dirigenten, Sprecher usw.), die bei solchen Aufnahmen mitgewirkt haben, welche von entsprechenden Radiosendern genutzt wurden, haben Anspruch auf eine Vergütung.

Es werden berücksichtigt:

  • Konzertübertragungen
  • Eigenaufnahmen der Radio-Sender
  • Sprecherleistungen sowie Musikdarbietungen bei Hörspielen
  • Sprecherleistungen sowie Musikdarbietungen in Werbespots, Jingles und Signeten

Hauptkriterium für die Verteilung ist die Sendedauer nach Minuten eines interpretierten Werkes im Radio. Bei Spots und Signeten ist die Anzahl produzierter Spots für die Berechnung massgebend. Die Details dieser Beteiligung bestimmt das von der Aufsichtsbehörde genehmigte Verteilreglement von SWISSPERFORM.

Diese Nutzungen sind leider nicht (oder lückenhaft) in Sendelisten der Radiostationen erfasst und können nicht mit Werkdatenbanken elektronisch abgeglichen werden. Deshalb müssen diese Darbietungen von den Interpreten jährlich gemeldet werden, damit die Verteilung vorgenommen werden kann.

Konzertübertragungen, Hörspiele, Eigenaufnahmen der Radiosender etc. werden mit dem Formular «Radionutzung – Konzerte & Hörspiele» gemeldet.

Sprecherleistungen in Werbespots, sowie Musikdarbietungen in Werbung oder in Form von Jingles
und Signeten, werden mit dem Formular «Radionutzung – Werbespots, Jingles & Signete» gemeldet.