Schweizerische
Interpretengenossenschaft SIG

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CH-8004 Zürich
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Die Vertretung der Interpretinnen und Interpreten

Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG ist die einzige Interessensvertretung aller ausübenden Künstlerinnen und Künstler der Schweiz. Mit über 4000 individuellen Mitgliedern ist sie eine der grössten Organisationen in der Kulturszene und innerhalb dieser bestens vernetzt.

Die SIG hat massgeblich zur Verankerung der Leistungsschutzrechte (Art. 33ff. URG) in der schweizerischen Gesetzgebung beigetragen und steht weiterhin ein für den Ausbau der Rechte der Musikerinnen, Schauspieler und Tänzerinnen, kurz: all derjenigen, die ein Werk aufführen (Definition siehe „die künstlerische Darbietung als Begriff“ unten).

Die künstlerische Darbietung als Begriff

Gemäss URG sind ausübende Künstlerinnen und Künstler natürliche Personen, welche ein Werk darbieten oder an der Darbietung eines Werkes künstlerisch mitwirken.

Damit ist die Abhängigkeit vom Werkbegriff des Urheberrechtsgesetzes klargestellt. Nur Personen die ein Werk “darbieten”, also künstlerisch interpretieren, sind ausübende Künstler, z.B. Musikerinnen, Schauspieler und Tänzerinnen.

Voraussetzung eines Schutzes ist demzufolge, dass es sich beim Dargebotenen um ein Werk handelt. Dieses muss nicht unbedingt geschützt sein, damit von einer geschützten Darbietung gesprochen werden kann. Auch Interpretinnen und Interpreten, welche Werke mit abgelaufener Schutzfrist (z.B. Werke von Mozart oder Bach) darbieten, sind ausübende Künstler im Sinne des Gesetzes.

Keine ausübenden Künstler sind z.B. Sportlerinnen, Zirkusartisten und Nachrichtensprecher, denn sie bieten kein Werk dar. Solange kein Werk vorliegt, kann es keine künstlerische Darbietung geben.

Selbst wenn ein Werk im Sinne des Gesetzes vorliegt, gelten die Mitwirkenden nicht immer als darbietende Künstler, wie z.B. die aufgenommenen Personen in einem Dokumentarfilm, die sich selber darstellen, ohne dadurch den Film (das Werk) zu interpretieren.

Um die Definition für “die künstlerische Darstellung als Begriff” zu sehen, klicken Sie auf den Pfeil neben dem Titel.

ZWECK

Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG nimmt die Leistungsschutzrechte ihrer Mitglieder und Auftraggeber gegenüber Nutzern und Dritten wahr, soweit diese nicht nach Bundesrecht durch eine konzessionierte Verwertungsgesellschaft (in der Schweiz z.B. durch Swissperform) wahrgenommen werden.

Sie bekämpft ungenehmigte Nutzungen der Werke ihrer Mitglieder im In- und Ausland und arbeitet zu diesem Zweck mit anderen gleichgesinnten Organisationen zusammen.

Ausserdem kann sie im Auftrag von Verwertungsgesellschaften Aufgaben im Bereiche der Dokumentation von Rechten, der Verteilung von Verwertungserlösen an die ausübenden Künstler und Künstlerinnen sowie weitere Dienstleistungen wie Beratung für Interpretinnen und Interpreten unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft übernehmen.

Die Genossenschaft nimmt in Zusammenarbeit und Absprache mit anderen Künstlerorganisationen gesamtschweizerische Interessen der ausübenden Künstlerinnen und Künstler wahr.

Die SIG ist als Genossenschaft organisiert und vertritt über 4’000 individuelle Interpretinnen und Interpreten.

KERNAUFGABEN

  • Vertretung der InterpretInnen und deren Leistungsschutzrechte in Politik, Gesetzgebung, Organisationen und Verbänden,
  • Networking und Lobbying
  • Verwaltung und Verwertung der ihr übertragenen Rechte der Ausübenden
  • Beratung im Bereich „Recorded Performance“ (im Auftrag der Swissperform)
  • Verteilung gewisser Vergütungen aus Leistungsschutzrechten (im Auftrag der Swissperform)

Ausserdem stellt die SIG der Schweizerischen Interpretenstiftung SIS Infrastruktur und Personal zur Verfügung.

MITTEL

Die SIG wird durch folgende Mittel getragen:

  • Gelder für die Beratung der Interpretinnen und Interpreten (im Auftrag von Swissperform), siehe Beratung
  • Gelder für die nutzungsbezogene Verteilung (im Auftrag von Swissperform), siehe Verteilung
  • Gelder aus der Verwertung von Konzertmittschnittverträgen für Orchester, deren Kollektivrechte durch die SIG wahrgenommen werden
  • Einnahmen für Personal und Infrastruktur für die Administration der Schweizerischen Interpretenstiftung SIS
  • Beträge aus kollektiv wahrgenommenen Rechten deren Einzelbeträge zu klein sind um sie auszuzahlen oder dem Gegenüber der Aufwand zu gross um die Berechtigten zu ermitteln
  • Erträge aus Liegenschaften und Anlagen

Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG ist bestrebt mit den vorhandenen Mitteln die bestmögliche Performance zu erreichen.

Damit die vorhandenen Mittel den Interpretinnen und Interpreten zugutekommen, ist sie bestrebt, ihre Organisation und Administration effizient zu gestalten und stetig zu verbessern.

Auch bei den Einnahmen arbeitet die SIG ganz im Sinne ihrer Mitglieder. Z.B. sind die Beiträge der Orchester für die Wahrnehmung ihrer Kollektivrechte mit 8% in Einzelfällen (wenn der Betrag CHF 1000.- übersteigt) und mit 4% für Dauerverträge sehr tief bemessen.